Rechtsschutzversicherung greift nicht für Klage gegen „Heiratsschwindler“

Kategorie: Recht | 26. Mai 2020

Eine Rechtsschutzversicherung muss die Prozesskosten nicht übernehmen, wenn ein sog. Heirats- oder Beziehungsschwindler auf Schadensersatz verklagt werden soll. Dies entschied das LG Frankenthal (Az. 3 O 252/19).

Weitere Informationen: Rechtsschutzversicherung greift nicht für Klage gegen „Heiratsschwindler“

Quelle: www.datev.de

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