Reduzierter Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen voraussichtlich rechtmäßig
Kategorie: Recht | 13. Juli 2020
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied mit Eilbeschluss, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen nach der Coronabetreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit voraussichtlich rechtmäßig ist (Az. 13 B 855/20.NE).
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Quelle: www.datev.de