Referendar darf Auslandsstation am Internationalen Strafgerichtshof ableisten

Kategorie: Steuern und Recht | 29. April 2021

Das VG Berlin entschied, dass ein Berliner Referendar die Auslandsstation am Internationalen Strafgerichtshof ableisten darf. Bei diesem Gericht handele es sich um eine geeignete Ausbildungsstelle, an der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet sei (Az. 7 L 106/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Auszubildende verdienten im April 2024 im . . . ...

Bei der Entscheidung für eine Ausbildung spielen neben den persönlichen . . . ... [weiterlesen]

Ehemaliger Bankvorstand haftet für risikoreiche Geschäfte . . .

Das LG München I hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer Bank . . . ... [weiterlesen]

Archiv