Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018

Kategorie: Recht | 19. September 2017

Das BMAS hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 vorgelegt. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2016) turnusgemäß angepasst.

Weitere Informationen: Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Auch bei vakantem Ausschussvorsitz im Deutschen . . . ...

Ein Stellvertreter eines Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag hat keinen Anspruch . . . ... [weiterlesen]

Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens . . .

Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, . . . ... [weiterlesen]

Archiv