Reform der Zuständigkeit des Gerichtshofs

Kategorie: Steuern und Recht | 11. Oktober 2024

Zum 1. Oktober 2024 haben die neuen Bestimmungen zur teilweisen Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungsersuchen vom Gerichtshof (EuGH) auf das Gericht (EuG) ihre Geltung erlangt. Hierauf weist die BRAK erneut hin.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich . . . ...

Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages . . . ... [weiterlesen]

Einzelhandelsumsatz im September 2025 real um . . . ...

Der Umsatz der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen . . . ... [weiterlesen]

Archiv