Reform der Zuständigkeit des Gerichtshofs
Kategorie: Steuern und Recht | 11. Oktober 2024
Zum 1. Oktober 2024 haben die neuen Bestimmungen zur teilweisen Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungsersuchen vom Gerichtshof (EuGH) auf das Gericht (EuG) ihre Geltung erlangt. Hierauf weist die BRAK erneut hin.
Quelle: www.datev.de