Reform des Ehegattensplittings
Kategorie: Steuern und Recht | 16. März 2022
Durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überführung der Steuerklassenkombination III und V in das Faktorenverfahren der Lohnsteuerklasse IV ergeben sich keine Steuereinbußen oder Steuerzugewinne. Darauf verweist die Bundesregierung (20/946) zur „Reform des Ehegattensplittings“.
Quelle: www.datev.de