Regelung der Münchener Taxiordnung über Standplatzpflicht für Taxen ist unwirksam
Kategorie: Recht | 22. Januar 2020
Das Personenbeförderungsgesetz ermächtigt nicht zum Erlass einer Rechtsverordnung, die gebietet, dass Taxis nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen. Das hat das BVerwG entschieden. (Az. 8 CN 2.19).
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Quelle: www.datev.de