Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Kategorie: Recht | 17. Juli 2020

Das BVerfG hat § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt (Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13).

Weitere Informationen: Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Quelle: www.datev.de

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