Region Hannover muss Beförderungskosten für Schüler in benachbarten Landkreis übernehmen
Kategorie: Recht | 31. Januar 2020
Das OVG Niedersachsen entschied, dass die Region Hannover verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung in begrenztem Umfang auch dann zu übernehmen, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform nicht im Regionsgebiet, sondern in einem benachbarten Landkreis liegt (Az. 2 ME 622/19).
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Quelle: www.datev.de