Region Hannover muss Beförderungskosten für Schüler in benachbarten Landkreis übernehmen

Kategorie: Recht | 31. Januar 2020

Das OVG Niedersachsen entschied, dass die Region Hannover verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung in begrenztem Umfang auch dann zu übernehmen, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform nicht im Regionsgebiet, sondern in einem benachbarten Landkreis liegt (Az. 2 ME 622/19).

Weitere Informationen: Region Hannover muss Beförderungskosten für Schüler in benachbarten Landkreis übernehmen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

WPK Magazin Ausgabe 2/2025 . . .

Die WPK hat ihr Magazin 2/2025 veröffentlicht. Weitere . . . ... [weiterlesen]

Keine Subvention (Ausgleichszulage) für benachteiligte landwirtschaftliche . . . ...

Das VG Sigmaringen hat die Klage auf Gewährung einer Subvention . . . ... [weiterlesen]

Archiv