Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig

Kategorie: Recht | 1. August 2017

Die Verlängerung der Zulassung der Fernsehproduktionsgesellschaft TV IIIa GmbH & Co. KG zur Veranstaltung und Verbreitung des sog. regionalen Fensterprogramms im Hauptprogramm von Sat.1 ist rechtmäßig. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 2 A 10449/16).

Weitere Informationen: Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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