Regulierungsfrist nach Unfall mit ausländischem Militärfahrzeug der NATO beachten

Kategorie: Recht | 16. November 2017

Nach einem Unfall mit einem ausländischen Militärfahrzeug eines NATO-Staates müssen Schadenersatzansprüche innerhalb einer Dreimonatsfrist gegenüber der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes geltend gemacht werden. Darauf wies das OLG Hamm hin (Az. 11 U 138/16).

Weitere Informationen: Regulierungsfrist nach Unfall mit ausländischem Militärfahrzeug der NATO beachten

Quelle: www.datev.de

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