Reise trotz Krankschreibung: Vorläufige Dienstenthebung einer Lehrerin rechtmäßig
Kategorie: Recht | 9. Februar 2018
Das OVG Niedersachsen entschied, dass eine Lehrerin, die trotz Krankschreibung nach Australien reiste, bis zum Abschluss des sie betreffenden Disziplinarverfahrens keinen Dienst mehr tun darf und nur noch einen Teil ihrer Dienstbezüge erhält (Az. 3 ZD 10/17).
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Quelle: www.datev.de