Reisegutscheine sind bei Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert
Kategorie: Recht | 29. Juni 2018
Das AG Frankfurt entschied, dass eine Kundin auch dann Geld von einem Reisepreisversicherer bekommen kann, wenn ihre Reise aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters storniert wird und sie den Reisepreis mit einem Gutschein bezahlt (Az. 30 C 3256/17 (71)).
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Quelle: www.datev.de