Reisegutscheine sind bei Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert

Kategorie: Recht | 29. Juni 2018

Das AG Frankfurt entschied, dass eine Kundin auch dann Geld von einem Reisepreisversicherer bekommen kann, wenn ihre Reise aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters storniert wird und sie den Reisepreis mit einem Gutschein bezahlt (Az. 30 C 3256/17 (71)).

Weitere Informationen: Reisegutscheine sind bei Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert

Quelle: www.datev.de

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