Reisender muss sich über typische Witterungsbedingungen am Zielort der Reise selbst informieren

Kategorie: Steuern und Recht | 13. September 2023

Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass ein Reisender sich grundsätzlich selbst über allgemein zugängliche Quellen über die klimatischen Bedingungen des Reiseziels informieren kann und muss. Den Reiseveranstalter trifft keine Aufklärungspflicht, da kein Wissensgefälle vorliegt (Az. 16 U 54/23).

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Quelle: www.datev.de

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