Reisender muss sich über typische Witterungsbedingungen am Zielort der Reise selbst informieren

Kategorie: Steuern und Recht | 13. September 2023

Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass ein Reisender sich grundsätzlich selbst über allgemein zugängliche Quellen über die klimatischen Bedingungen des Reiseziels informieren kann und muss. Den Reiseveranstalter trifft keine Aufklärungspflicht, da kein Wissensgefälle vorliegt (Az. 16 U 54/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Der „Investitionsbooster“ kommt: Jetzt sind die . . . ...

Während die zugesagte Stromsteuersenkung für die Breite der Wirtschaft wohl . . . ... [weiterlesen]

Unternehmen sehen Zukunft für Kryptowährungen – . . . ...

Die neue Werkzeugmaschine mit Bitcoin bezahlen, die Software-Lizenz in Ether . . . ... [weiterlesen]

Archiv