Reiseveranstalter an zu günstig berechneten Reisepreis gebunden

Kategorie: Steuern und Recht | 18. September 2023

Das AG München verurteilte eine Reiseveranstalterin zur Zahlung einer Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit i. H. v. 719,50 Euro (Az. 113 C 13080/22).

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Quelle: www.datev.de

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