Reitwegeregelung für die Waldgebiete im Kreis Viersen rechtswidrig

Kategorie: Recht | 20. Juni 2018

Die Allgemeinverfügung des Kreises Viersen vom 22. März 2018, mit der das Reiten in einzelnen Waldgebieten des Kreises auf gekennzeichnete Reitwege beschränkt wurde, ist rechtswidrig. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 15 L 1007/18).

Weitere Informationen: Reitwegeregelung für die Waldgebiete im Kreis Viersen rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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