Rentenversicherung darf Beitragsnachforderung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen

Kategorie: Recht | 13. Juli 2017

Im Rahmen einer Betriebsprüfung darf sich die Rentenversicherung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen, die dieser im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gewonnen hat und braucht nicht selbst eine weitere eigene Betriebsprüfung durchzuführen. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 10 R 592/17).

Weitere Informationen: Rentenversicherung darf Beitragsnachforderung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen

Quelle: www.datev.de

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