Rentenversicherung darf Beitragsnachforderung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen
Kategorie: Recht | 13. Juli 2017
Im Rahmen einer Betriebsprüfung darf sich die Rentenversicherung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen, die dieser im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gewonnen hat und braucht nicht selbst eine weitere eigene Betriebsprüfung durchzuführen. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 10 R 592/17).
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Quelle: www.datev.de