Rheinland-Pfälzisches Blindengeld ist in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitragspflichtig
Kategorie: Recht | 6. Februar 2018
Das SG Mainz hat entschieden, dass das rheinland-pfälzische Landesblindengeld nicht bei der Beitragsbemessung für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zu berücksichtigen ist (Az. S 14 KR 197/17).
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Quelle: www.datev.de