Rheinland-Pfalz/Saarland: Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Mai 2024

Die Hochwasserkatastrophe im Saarland und in Rheinland-Pfalz hat erhebliche Schäden angerichtet. Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit, Regionadirektion Rheinland-Pfalz-Saarland, stellt dazu Informationen zur Verfügung.

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Quelle: www.datev.de

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