Rheinland-Pfalz/Saarland: Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe
Kategorie: Steuern und Recht | 21. Mai 2024
Die Hochwasserkatastrophe im Saarland und in Rheinland-Pfalz hat erhebliche Schäden angerichtet. Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit, Regionadirektion Rheinland-Pfalz-Saarland, stellt dazu Informationen zur Verfügung.
Quelle: www.datev.de