Rindern in Anbindehaltung muss zeitweise Auslauf gewährt werden

Kategorie: Recht | 2. Januar 2020

Das VG Münster hat den Eilantrag eines Landwirts abgelehnt, der sich gegen die Anordnung des Kreisveterinäramtes gewehrt hatte, seinen in Anbindehaltung untergebrachten Rindern zumindest im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September eines jeden Jahres täglich für mindestens zwei Stunden freien Auslauf auf einer Weide, einem Paddock, einem Laufhof oder etwas Vergleichbarem zu gewähren (Az. 11 L 843/19).

Weitere Informationen: Rindern in Anbindehaltung muss zeitweise Auslauf gewährt werden

Quelle: www.datev.de

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