Robert Bosch GmbH weigert sich berechtigt, in Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart Unterlagen vorzulegen
Kategorie: Recht | 5. März 2019
Das OLG Stuttgart entschied, dass die Robert Bosch GmbH sich berechtigt weigert, in Verfahren des LG Stuttgart (elektronische) Dokumente vorzulegen. Es sei nicht anzunehmen, dass durch die Vorlage der in Rede stehenden Unterlagen unter keinen denkbaren Umständen die Gefahr für die Bosch GmbH bestehe, wegen Leistungen im Zusammenhang mit Motorsteuerungssoftware für Dieselfahrzeuge der Volkswagen AG deliktisch auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden (Az. 1 W 41/18 und 1 W 42/18).
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Quelle: www.datev.de