Rodungen im Hambacher Forst vorläufig gestoppt

Kategorie: Recht | 29. November 2017

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat mit einer Zwischenentscheidung das Land Nordrhein-Westfalen vorläufig verpflichtet sicherzustellen, dass die RWE Power AG ab 28.11.2017 18.00 Uhr von weiteren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen im Hambacher Forst absieht (Az. 11 B 1362/17).

Weitere Informationen: Rodungen im Hambacher Forst vorläufig gestoppt

Quelle: www.datev.de

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