Rom-III-Verordnung bestimmt nicht das auf Privatscheidungen anwendbare Recht
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2017
Laut EuGH ist die Rom-III-Verordnung auf die Anerkennung einer in einem Drittstaat ausgesprochenen Scheidung nicht anwendbar (Rs. C-372/16).
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Quelle: www.datev.de