Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge sind nur teilweise einkommensteuerpflichtig

Kategorie: Steuern | 16. Dezember 2019

Das FG Köln entschied, dass die aufgrund eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge darstellen (Az. 14 K 719/19).

Weitere Informationen: Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge sind nur teilweise einkommensteuerpflichtig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Keine Gesetzesänderung im Insolvenzrecht geplant . . .

Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für . . . ... [weiterlesen]

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Juni . . . ...

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen . . . ... [weiterlesen]

Archiv