Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge sind nur teilweise einkommensteuerpflichtig

Kategorie: Steuern | 16. Dezember 2019

Das FG Köln entschied, dass die aufgrund eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge darstellen (Az. 14 K 719/19).

Weitere Informationen: Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge sind nur teilweise einkommensteuerpflichtig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Stimmung im Mittelstand tritt auf der . . . ...

Im März hatte sich die Stimmung im deutschen Mittelstand noch . . . ... [weiterlesen]

Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen . . . ...

Das BMF berücksichtigt bei der Beteiligung von jPöR an einer . . . ... [weiterlesen]

Archiv