Rückforderung von Geschenken nach gescheiterter Beziehung nicht erfolgreich

Kategorie: Recht | 1. September 2017

Zuwendungen, die dem Partner im Rahmen einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemacht werden, können nur dann zurückverlangt werden, wenn der Zuwendung nach den individuellen Vermögensverhältnissen eine außergewöhnlich hohe Bedeutung zukommt. So entschied das LG Köln (Az. 3 O 280/16).

Weitere Informationen: Rückforderung von Geschenken nach gescheiterter Beziehung nicht erfolgreich

Quelle: www.datev.de

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