Rückkehr zu bisherigen Maastricht-Regeln ab 2024 würde Wachstum dauerhaft schwächen – auch Reformvorschlag der Bundesregierung hat Bremswirkung

Kategorie: Steuern und Recht | 20. September 2022

Bis Ende 2023 sind die europäischen Schuldenregeln aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt ausgesetzt. Ab 2024 soll der Pakt wieder gelten – auf Initiative der EU-Kommission möglichst in reformierter Form. Für Veränderungen gibt es verschiedene Vorschläge – u. a. von der Bundesregierung, die aber sehr nahe am aktuellen Status Quo bleiben und die alten „Maastricht-Regeln“ aus den 1990er Jahren nur in einigen Details flexibler fassen will. Würde dieser federführend vom BMF entwickelte Ansatz umgesetzt, droht eine jahrelange wirtschaftliche Flaute im Euroraum. Eine „längere Austeritätsperiode als nach der Euro-Krise“ könnte die Folge sein, ergibt eine neue IMK-Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

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Quelle: www.datev.de

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