Rücknahme von amtlichen Prüfungsnummern für Weine ist rechtmäßig
Kategorie: Recht | 3. August 2017
Das VG Trier hat die Klage eines Winzers, der sich gegen die Rücknahme von amtlichen Prüfungsnummern für vier seiner Weine gewandt hat, abgewiesen (Az. 2 K 5764/16).
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Quelle: www.datev.de