Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen

Kategorie: Recht | 15. September 2017

Laut OLG Köln ist ein Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen des Vertragspartners nur wirksam, wenn Verfehlungen nachgewiesen werden, die auch die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würden (Az. 2 Wx 147/17).

Weitere Informationen: Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen

Quelle: www.datev.de

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