Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen

Kategorie: Recht | 15. September 2017

Laut OLG Köln ist ein Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen des Vertragspartners nur wirksam, wenn Verfehlungen nachgewiesen werden, die auch die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würden (Az. 2 Wx 147/17).

Weitere Informationen: Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur . . .

Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während . . . ... [weiterlesen]

Smart-Meter-Rollout: Bundesrat fordert gerechte Kostenteilung . . .

Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Einführung intelligenter . . . ... [weiterlesen]

Archiv