Rücktritt vom Kaufvertrag über ein bockiges Pferd

Kategorie: Recht | 18. Juni 2018

„An Verträge muss man sich halten“, heißt es unter Juristen. Manchmal kann man sich aber von einer einmal eingegangenen vertraglichen Verpflichtung wieder lösen. Wenn dies nicht einverständlich geht, muss ein Gericht entscheiden. Das OLG Oldenburg hat jetzt den Rücktritt einer Reiterin von einem Pferdekauf bestätigt (Az. 1 U 51/16).

Weitere Informationen: Rücktritt vom Kaufvertrag über ein bockiges Pferd

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EuGH: . . . ...

Der BFH hat dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der . . . ... [weiterlesen]

Archiv