Rückwirkende Aufhebung einer Familienversicherung – Einkommensteuerliche Zuordnung

Kategorie: Recht | 15. Februar 2019

Das SG Düsseldorf wies eine Klage gegen die rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung ab. Der Klägerin seien als Miteigentümerin von Immobilien die Hälfte der Mieteinnahmen zuzurechnen. Die einkommensteuerrechtliche Zuordnung sei dabei maßgeblich (Az. S 8 KR 412/16).

Weitere Informationen: Rückwirkende Aufhebung einer Familienversicherung – Einkommensteuerliche Zuordnung

Quelle: www.datev.de

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