Rückwirkende Nichtigerklärung eines auf eine Fremdwährung lautenden Darlehensvertrags mit einer missbräuchlichen Klausel muss möglich sein

Kategorie: Recht | 14. März 2019

Die ungarischen Rechtsvorschriften, die die rückwirkende Nichtigerklärung eines auf eine Fremdwährung lautenden Darlehensvertrags mit einer missbräuchlichen Klausel über das Wechselkursrisiko ausschließen, sind unionsrechtswidrig. Die Nichtigerklärung des Vertrags müsse möglich sein, wenn er ohne die missbräuchliche Klausel nicht weiter Bestand haben kann. So entschied der EuGH (Rs. C-118/17).

Weitere Informationen: Rückwirkende Nichtigerklärung eines auf eine Fremdwährung lautenden Darlehensvertrags mit einer missbräuchlichen Klausel muss möglich sein

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei . . . ...

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden . . . ... [weiterlesen]

Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer . . . ...

Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- . . . ... [weiterlesen]

Archiv