Rüge der Prozessvollmacht darf nicht missbraucht werden

Kategorie: Steuern und Recht | 26. September 2023

Wie alle Prozesshandlungen darf auch die Rüge der Prozessvollmacht nicht missbraucht werden, um den Prozess zu verzögern. Der Verstoß gegen das Missbrauchsverbot führe dazu, dass es der Vorlage einer Originalprozessvollmacht nicht bedürfe. So das KG Berlin (Az. 7 U 127/21). Darauf weist die BRAK hin.

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Quelle: www.datev.de

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