Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
Kategorie: Recht | 13. Februar 2020
Die Ruhezeiten, die für die Einsatzkräfte der Bundespolizei anlässlich des G7-Gipfels in Schloss Elmau und der anschließenden Bilderberg-Konferenz in Österreich in den Dienstplänen festgesetzt waren, sind arbeitszeitrechtlich als Bereitschaftsdienst zu qualifizieren und dementsprechend mit Freizeit auszugleichen. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 1 A 1512/18 u. a.).
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Quelle: www.datev.de