Rundfunkbeitrag im Privathaushalt auch ohne Endgeräte rechtmäßig

Kategorie: Recht | 15. Juni 2020

Das VG Trier entschied, dass es rechtmäßig ist, wenn im privaten Bereich von jedem Wohnungsinhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist, unabhängig von der Frage, ob tatsächlich ein Empfangsgerät vorgehalten wird (Az. 10 K 488/20).

Weitere Informationen: Rundfunkbeitrag im Privathaushalt auch ohne Endgeräte rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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