Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß – Änderung bei Zweitwohnung

Kategorie: Recht | 18. Juli 2018

Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 1675/16 u. a.).

Weitere Informationen: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß – Änderung bei Zweitwohnung

Quelle: www.datev.de

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