Rundfunkbeitrag: Keine Befreiung wegen eines Leistungsverweigerungsrechts oder aus Glaubens- und Gewissensgründen

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Dezember 2022

Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalles kann weder auf ein Leistungsverweigerungsrecht noch darauf gestützt werden, das Programm verstoße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies entschied das VG Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab (Az. 3 K 697/22.KO).

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Quelle: www.datev.de

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