Sachschaden nach Reifenwechsel
Kategorie: Recht | 1. August 2017
Laut OLG Oldenburg darf ein Autofahrer nach einem Reifenwechsel nicht einfach die Heckklappe öffnen, ohne sich vorher zu vergewissern, dass die alten Reifen beim Öffnen nicht unkontrolliert herausfallen können. Er kann für den dadurch verursachten Schaden nicht die Werkstatt verantwortlich machen (Az. 9 U 21/17).
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Quelle: www.datev.de