Sachschaden nach Reifenwechsel

Kategorie: Recht | 1. August 2017

Laut OLG Oldenburg darf ein Autofahrer nach einem Reifenwechsel nicht einfach die Heckklappe öffnen, ohne sich vorher zu vergewissern, dass die alten Reifen beim Öffnen nicht unkontrolliert herausfallen können. Er kann für den dadurch verursachten Schaden nicht die Werkstatt verantwortlich machen (Az. 9 U 21/17).

Weitere Informationen: Sachschaden nach Reifenwechsel

Quelle: www.datev.de

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