Sachschaden nach Reifenwechsel

Kategorie: Recht | 1. August 2017

Laut OLG Oldenburg darf ein Autofahrer nach einem Reifenwechsel nicht einfach die Heckklappe öffnen, ohne sich vorher zu vergewissern, dass die alten Reifen beim Öffnen nicht unkontrolliert herausfallen können. Er kann für den dadurch verursachten Schaden nicht die Werkstatt verantwortlich machen (Az. 9 U 21/17).

Weitere Informationen: Sachschaden nach Reifenwechsel

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Rechtssicherheit für die Erforschung von IT-Sicherheitslücken: . . . ...

Wer IT-Sicherheitslücken aufspüren und schließen möchte, soll nicht dem Risiko . . . ... [weiterlesen]

Umsatzsteuerexperten und DStV fordern faire Neuregelung . . . ...

Die Reform der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen ist ein Drama in . . . ... [weiterlesen]

Archiv