Sächsische Staatsregierung hat Landtagsabgeordneten teilweise in seinem parlamentarischen Fragerecht verletzt
Kategorie: Recht | 28. Juli 2017
Der VerfGH Sachsen hat entschieden, dass die sächsische Staatsregierung den Abgeordneten des Sächsischen Landtages André Schollbach teilweise in seinen verfassungsrechtlich garantierten Frage- und Auskunftsrechten verletzt hat, weil sie Kleine Anfragen zum Teil nicht unverzüglich sowie in nicht ausreichender Form beantwortete (Az. Vf. 105-I-16, Vf. 115-I-16, Vf. 126-I-16).
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Quelle: www.datev.de