Sächsische Staatsregierung hat Landtagsabgeordneten teilweise in seinem parlamentarischen Fragerecht verletzt

Kategorie: Recht | 28. Juli 2017

Der VerfGH Sachsen hat entschieden, dass die sächsische Staatsregierung den Abgeordneten des Sächsischen Landtages André Schollbach teilweise in seinen verfassungsrechtlich garantierten Frage- und Auskunftsrechten verletzt hat, weil sie Kleine Anfragen zum Teil nicht unverzüglich sowie in nicht ausreichender Form beantwortete (Az. Vf. 105-I-16, Vf. 115-I-16, Vf. 126-I-16).

Weitere Informationen: Sächsische Staatsregierung hat Landtagsabgeordneten teilweise in seinem parlamentarischen Fragerecht verletzt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler . . .

Das LG München I hat über die Klage der FC . . . ... [weiterlesen]

Zweiter Bericht zur Anwendung der DSGVO . . .

Die EU-Kommission hat am 25.07.2024 ihren zweiten Bericht zur Anwendung . . . ... [weiterlesen]

Archiv