Saisonarbeitsverhältnis – Beschäftigung während der Badesaison

Kategorie: Recht | 20. November 2019

Die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann wirksam sein, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht. So entschied das BAG (Az. 7 AZR 582/17).

Weitere Informationen: Saisonarbeitsverhältnis – Beschäftigung während der Badesaison

Quelle: www.datev.de

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