Samstag ist Werktag i. S. v. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

Kategorie: Recht | 20. September 2017

Der Samstag ist nach Auffassung des BAG ein Werktag i. S. v. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (Az. 6 AZR 143/16).

Weitere Informationen: Samstag ist Werktag i. S. v. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Wirksamkeit einer Zuwendung von Todes wegen . . . ...

Der BGH hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen . . . ... [weiterlesen]

Auslobung von 10 Euro-Gutscheinen durch Versandhandelsapotheke . . . ...

Die Auslobung von 10 Euro-Gutscheinen bei der Einlösung von E-Rezepten, . . . ... [weiterlesen]

Archiv