Sanierungserlass: Handlungsbedarf für Altfälle!

Kategorie: Steuern | 13. Februar 2018

Sowohl für Unternehmen, die sich sanieren wollen und müssen, als auch für deren Berater und für die Finanzverwaltung besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Behandlung von Sanierungsgewinnen in Altfällen. Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt wies in einem Schreiben an das FinMin Niedersachsen darauf hin, dass diese Situation dringend geklärt werden muss.

Weitere Informationen: Sanierungserlass: Handlungsbedarf für Altfälle!

Quelle: www.datev.de

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