Sanierungsplanung: BaFin konsultiert Mindestanforderungen und Merkblatt
Kategorie: Recht | 10. August 2017
Gemäß § 12 Abs. 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes haben alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die unter die europäische Eigenmittelverordnung fallen, einen Sanierungsplan zu erstellen. Die BaFin hat nun eine Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen und ein Merkblatt zur Sanierungsplanung zur Konsultation gestellt.
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Quelle: www.datev.de