Sanierungsplanung: BaFin konsultiert Mindestanforderungen und Merkblatt

Kategorie: Recht | 10. August 2017

Gemäß § 12 Abs. 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes haben alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die unter die europäische Eigenmittelverordnung fallen, einen Sanierungsplan zu erstellen. Die BaFin hat nun eine Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen und ein Merkblatt zur Sanierungsplanung zur Konsultation gestellt.

Weitere Informationen: Sanierungsplanung: BaFin konsultiert Mindestanforderungen und Merkblatt

Quelle: www.datev.de

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