Sanierungsplanung: BaFin konsultiert Mindestanforderungen und Merkblatt

Kategorie: Recht | 10. August 2017

Gemäß § 12 Abs. 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes haben alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die unter die europäische Eigenmittelverordnung fallen, einen Sanierungsplan zu erstellen. Die BaFin hat nun eine Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen und ein Merkblatt zur Sanierungsplanung zur Konsultation gestellt.

Weitere Informationen: Sanierungsplanung: BaFin konsultiert Mindestanforderungen und Merkblatt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Enteignung bei unwirksamer Festsetzung einer Verkehrsfläche . . . ...

Die Festsetzung eines Wohn- und Fußweges in einem Bebauungsplan der . . . ... [weiterlesen]

Verwahrentgelte: BGH-Entscheidung kann Klarheit bringen . . .

Der vzbv hält Verwahrungsentgelte von Banken für unzulässig und führt . . . ... [weiterlesen]

Archiv