Sanktionen gegen Italien wegen Nichtrückforderung rechtswidrig an den Hotelsektor in Sardinien gewährter Beihilfen

Kategorie: Recht | 12. März 2020

Italien wird zu finanziellen Sanktionen verurteilt, weil es rechtswidrig an den Hotelsektor in Sardinien gewährte Beihilfen nicht zurückgefordert hat. Italien wird daher an den Unionshaushalt einen Pauschalbetrag von 7.500.000 Euro und, beginnend mit dem 12.03.2020, ein Zwangsgeld von 80.000 Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen müssen. So entschied der EuGH (Rs. C-576/18).

Weitere Informationen: Sanktionen gegen Italien wegen Nichtrückforderung rechtswidrig an den Hotelsektor in Sardinien gewährter Beihilfen

Quelle: www.datev.de

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