SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: Verbindliche Testangebote in Betrieben kommen

Kategorie: Steuern und Recht | 13. April 2021

Bundesarbeitsminister Heil hat am 13. April 2021 dem Bundeskabinett dargelegt, wie er die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verlängern und ergänzen wird. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.

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Quelle: www.datev.de

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