Saturn muss Preisschild anpassen

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Mai 2024

Der Elektronikmarkt Saturn in Kiel darf ein Elektrogerät nicht mit einem Preisschild versehen, dessen hervorgehobener Preis intransparent eine zusätzliche Versicherung enthält. Das hat das LG Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entschieden (Az. 6 O 86/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden . . . ...

Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, wird . . . ... [weiterlesen]

Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – . . . ...

Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; . . . ... [weiterlesen]

Archiv