Schadenersatzverfahren gegen die Infinus- bzw. Fubus-Unternehmensgruppe zurückverwiesen

Kategorie: Recht | 14. Mai 2018

Das OLG Dresden hat Schadensersatzverfahren wegen Anlagebetrugs zur weiteren Beweisaufnahme über erhebliche inhaltliche Fehler in den Anlageprospekten an das Landgericht zurückverwiesen (Az. 8 U 1630/17 u. a.).

Weitere Informationen: Schadenersatzverfahren gegen die Infinus- bzw. Fubus-Unternehmensgruppe zurückverwiesen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Schutz vor Handelsumlenkung: EU-Kommission richtet neues . . . ...

Die EU-Kommission will den europäischen Markt besser vor den indirekten . . . ... [weiterlesen]

Frühjahrspaket 2025 des Europäischen Semesters – . . . ...

Mit dem Frühjahrspaket des Europäischen Semesters gibt die EU-Kommission jährlich . . . ... [weiterlesen]

Archiv