Schadensanzeige für Kaskoversicherung lieber sofort!

Kategorie: Recht | 18. Februar 2020

Wer einen Verkehrsunfall hat, sollte dies seiner Vollkaskoversicherung lieber gleich anzeigen. Erfolgt die Schadensanzeige nämlich erst, wenn die in den Versicherungsbedingungen geregelte Meldefrist schon verstrichen ist, geht der Versicherungsnehmer unter Umständen leer aus. Darauf weist das OLG Braunschweig hin (Az. 11 U 131/19).

Weitere Informationen: Schadensanzeige für Kaskoversicherung lieber sofort!

Quelle: www.datev.de

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